Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)
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Aufgaben
Die EPK befasst sich zur Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen an den Akademischen Senat und die Hochschulleitung mit den folgenden Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Erstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Akademischen Senat.
- Kontinuierliche Bewertung gesamtgesellschaftlicher Tendenzen und Identifikation von Auswirkungen auf die zukünftige Struktur und Entwicklung der Hochschule, z.B. in Bezug auf Kooperationen mit Wissenschaft und Wirtschaft, Fachbereiche, Studiengänge sowie Ziele im Bereich der Gleichstellung.
- Identifikation und Diskussion sich verändernder bundes- und landesrechtlicher Rahmenbedingungen und daraus resultierender Anpassungserfordernisse, z.B. bezüglich absehbarer Reformen des BerlHG, der finanziellen Ausstattung und der Flächenausstattung.
- Diskussion und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Änderungen zentraler Regelungswerke, z.B. zur Änderung der Satzung oder der Grundordnung, zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Akademischen Senat.
- Kritische Bewertung akademischer Auswirkungen grundsätzlicher Strukturentscheidungen der Hochschulleitung, z.B. zur Standortfrage, zur IT-Infrastruktur und zu sonstigen Organisationsthemen.
Mitglieder
Die Mitglieder der Kommission werden vom Akademischen Senat benannt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.
Professor*innen | |
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Akademische Mitarbeiter*innen |
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Mitarbeiter*innen in Service, Technik und Verwaltung |
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Studierende |
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