Zentraler Wahlvorstand
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Bekanntmachungen
Aufgaben des Zentralen Wahlvorstandes
Der zentrale Wahlvorstand (ZWV) überwacht die Durchführung der Wahlen an der HTW Berlin. Er ist insbesondere zuständig für
- die Entscheidung von Widersprüchen gegen das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis,
- die Ablehnung von Wahlvorschlägen, sofern die Geschäftsstelle des ZWV den Widersprüchen nicht abhelfen kann,
- die Gültigkeit der durchgeführten Wahl.
Unterstützt wird der ZWV dabei von der Geschäftsstelle. Der ZWV schreibt Wahlen zu den verschiedenen Gremien der Hochschule (Akademischer Senat, Kuratorium, Fachbereichsräte u.a.) durch Wahlbekanntmachungen per Aushang an den beiden Standorten und per Internet aus. Die Wahlen finden in der Regel in der zweiten Junihälfte statt.
Mitglieder
Die Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes werden nach Mitgliedergruppen getrennt vom Akademischen Senat benannt. Jede dieser Gruppen stellt ein Mitglied sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Für die Amtszeit 2024 - 2026 setzt sich der ZWV wie folgt zusammen:
Professoren |
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Akademische Mitarbeiterinnen |
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Sonstige_r Mitarbeiter_in |
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Studierende |
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Ersatzmitglied |
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Vorsitzender |
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Stellvertretende Vorsitzende |
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