Gefährdungsbeurteilungen

Um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden zu schützen, werden alle Arbeitsplätze, Labore, Werkstätten etc. der HTW Berlin auf mögliche gesundheitliche Gefährdungen untersucht und beurteilt (§ 5 ArbschG). Dafür stehen verschiedene Beurteilungsbögen bereit, die einschlägige Rechtsnormen enthalten. Diese und weitere Informationen finden Sie im AGUM.

Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung haben, wenden Sie sich bitte an den/die Sicherheitsingenieur/in.