Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll schwangere und stillende Frauen und ihr Kind schützen vor
- Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen, die durch Arbeit und Studium entstehen, sowie
- finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeits- bzw. Studienplatzes, die auf die Schwangerschaft oder Entbindung zurückzuführen sind.
Teilen Sie der HTW Berlin baldmöglichst Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin der Entbindung mit.
- Beschäftigte informieren bitte die Personalabteilung.
- Studentinnen verwenden bitte das Formular Benachrichtigung nach §27 Mutterschutzgesetz [PDF] und senden es per E-Mail an die Sicherheitsingenieurin Melanie.Ewald@htw-Berlin.de. Informieren Sie bitte zudem den Studierendenservice per E-mail an studierendenservice@htw-berlin.de unter Beifügung der Kopie der ersten Seite des Mutterpasses.
Sinn der Mitteilung ist, die Mutterschutzfrist und das Beschäftigungsverbot festzulegen und zum Schutz der Mitarbeiterin bzw. Studentin und/oder des ungeborenen Kindes Maßnahmen zur Verhinderung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen einzuleiten, die durch die Ausübung einer Tätigkeit oder durch das Umfeld des Arbeits- bzw. Studienplatzes auftreten können.
Gefährdungsbeurteilung
Als Schwangere oder Stillende sind Sie während Ihres Studiums oder an Ihrem Arbeitsplatz möglicherweise chemischen Gefahrstoffen, potentiell infektiösen biologischen Arbeitsstoffen und physikalischen Schadfaktoren oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt, von denen für Sie oder Ihr Kind eine eventuelle Gefährdung ausgehen kann. Die Sicherheitsingenieurin erstellt deshalb in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und den Fachverantwortlichen eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere/stillende Frauen [PDF] und unterrichtet das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).