Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll schwangere und stillende Frauen und ihr Kind schützen vor

  • Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen, die durch Arbeit und Studium entstehen, sowie
  • finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeits- bzw. Studienplatzes, die auf die Schwangerschaft oder Entbindung zurückzuführen sind.

Teilen Sie der HTW Berlin baldmöglichst Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin der Entbindung mit.

Sinn der Mitteilung ist, die Mutterschutzfrist und das Beschäftigungsverbot festzulegen und zum Schutz der Mitarbeiterin bzw. Studentin und/oder des ungeborenen Kindes Maßnahmen zur Verhinderung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen einzuleiten, die durch die Ausübung einer Tätigkeit oder durch das Umfeld des Arbeits- bzw. Studienplatzes auftreten können.

Gefährdungsbeurteilung

Als Schwangere oder Stillende sind Sie während Ihres Studiums oder an Ihrem Arbeitsplatz möglicherweise chemischen Gefahrstoffen, potentiell infektiösen biologischen Arbeitsstoffen und physikalischen Schadfaktoren oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt, von denen für Sie oder Ihr Kind eine eventuelle Gefährdung ausgehen kann. Die Sicherheitsingenieurin erstellt deshalb in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und den Fachverantwortlichen eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere/stillende Frauen [PDF] und unterrichtet das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).