Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und sollen nicht gleichzeitig Vorgesetzte sein. Sicherheitsbeauftragte sind für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit nicht verantwortlich und haften somit auch nicht für Folgen, die sich aus Unterlassungsgründen ergeben.
Sicherheitsbeauftragte der Fachbereiche
FB 1
FB 2
FB 3
FB 4
- N.N.
FB 5
Sicherheitsbeauftragte im Verwaltungsbereich
AGU
ATD
HRZ
Strahlenschutzbeauftragte
- Yvonne Münch (Fachbereich 1)
- Prof. Dr. Ulrich Rüdel (Fachbereich 5)
- Prof. Dr. Lutz Strobach (Fachbereich 5)