Sicherheitsingenieur_in

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Aufgaben

Die Sicherheitsingenieur_innen übernehmen folgende Aufgaben:

  • Beratung des Arbeitgebers bzw. der zuständigen Personen, insbesondere bei
    • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
    • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel sowie der Arbeitsverfahren.
  • Beobachtung, inwieweit der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung umgesetzt werden; das heißt
    • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen, festgestellte Mängel dem Arbeitgeber bzw. den zuständigen Personen mitzuteilen und die Beseitigung dieser Mängel zu veranlassen,
    • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
    • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen.
  • Aufforderung der Beschäftigen, sich den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, Aufklärung über mögliche Risiken und Schulung der Sicherheitsbeauftragten.

Unabhängige Anwendung der Fachkunde

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden (ASiG § 8 Abs. 1).