Unfälle und Versicherung

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Versicherte Arbeitsunfälle

Bei einem Arbeitsunfall sind alle HTW-Angehörigen gesetzlich unfallversichert. Ein Arbeitsunfall ist die Verletzung einer unfallversicherten Person bei einer versicherten Tätigkeit durch ein plötzlich von Außen einwirkendes Ereignis. Vergiftungen, Verbrennungen, Verätzungen und andere durch längere Einwirkung entstandene Schädigungen gelten nur dann als Arbeitsunfall, wenn die Einwirkzeit acht Stunden nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Als Arbeitsunfall gilt auch die Verletzung einer versicherten Person

  • auf einem versicherten Weg,
  • während des Hochschulsports (Betriebssport),
  • bei einer weiteren versicherten Tätigkeit (gemäß § 2 SGB VII).

Unfallmeldungen

Sollten Sie einen Unfall erlitten haben, der im Zusammenhang mit Ihrem Studium oder Ihrer Beschäftigung steht, sollten Sie nach Möglichkeit einen Durchgangsarzt (Unfallarzt) auswählen. Sie sind verpflichtet, jeden Unfall anzuzeigen. Nutzen Sie dafür bitte das entsprechende Formular und senden es an die Sicherheitsingenieur_innen der HTW Berlin (per Mail an: Arbeitssicherheit@HTW-Berlin.de oder per Post an: HTW Berlin, Arbeitssicherheit, 10313 Berlin).