Unfallversicherung für Beschäftigte
Seiteninhalt
Pflichten
Unfallbetroffene sind verpflichtet, jede Verletzung oder Gesundheitsschädigung unverzüglich dem oder der Fachvorgesetzten und den Sicherheitsingenieur_innen zu melden sowie an der Unfalluntersuchung aktiv mitzuwirken. Sollten Sie hierzu nicht imstande sein, hat diese Pflicht die Person, die zuerst von dem Unfall erfährt.
Grundsätze
- Melden Sie bitte jeden Unfall - auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob er als Arbeitsunfall anerkannt wird
- Füllen Sie bitte die Unfallanzeige für Beschäftigte bzw. für Beamte aus und schicken diese an die Sicherheitsingenieur_innen der HTW.
- Gehen Sie sicherheitshalber zum Arzt (möglichst Durchgangsarzt), als selbst "herumzudoktern".
- Über die Anerkennung meldepflichtiger Unfälle entscheidet die Unfallkasse Berlin.
- Lassen Sie sich ggf. durch die Sicherheitsingenieur_innen beraten.