Ombudspersonen
Im Fokus: gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftsfreiheit ist unauflösbar mit der Redlichkeit aller wissenschaftlich Tätigen verbunden: Denn Wissenschaft muss glaubwürdig sein.
Die HTW Berlin setzt sich für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ein. Die entsprechenden Regeln hat sie in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der HTW Berlin verankert. Die Satzung liegt jedweder wissenschaftlicher Arbeit an der Hochschule zu Grunde. Forschende der Hochschule tragen aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei.
Sie können helfen: die Ombudspersonen
Die unabhängige Ombudsperson und ihre Stellvertretung stehen allen Mitgliedern der HTW Berlin als Ansprechpartner*innen bei Fragen und Konflikten rund um das Thema gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten zur Verfügung. Die Ombudspersonen üben ihr Amt vertraulich und unparteiisch aus. Sie werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten auf Beschluss des Akademischen Senats bestellt.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der HTW Berlin
Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der HTW Berlin wurde vom Akademischen Senat der HTW Berlin am 4. Juli 2022 beschlossen. Sie definiert Grundsätze, zu deren Einhaltung alle an der Hochschule tätigen Personen bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit verpflichtet sind.