Personalrat
Der Personalrat ist die Vertretung der Tarifbeschäftigen und der VerwaltungsbeamtInnen. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Die Zusammenarbeit soll konstruktiv und vertrauensvoll sein.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin).
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
Der Personalrat wird alle vier Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten. An der HTW Berlin sind mehr ca. 620 Beschäftigte wahlberechtigt. Der Personalrat der HTW Berlin besteht seit Dezember 2024 aus 11 Personalratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern. ,