Personalrat

Der Personalrat ist die Vertretung der Tarifbeschäftigen und der VerwaltungsbeamtInnen. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Die Zusammenarbeit soll konstruktiv und vertrauensvoll sein.

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin).

Wahl und Zusammensetzung des Personalrats

Der Personalrat wird alle vier Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten. An der HTW Berlin sind mehr als 540 Beschäftigte wahlberechtigt. Der Personalrat der HTW Berlin besteht daher aus 9 Personalratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern. Die nächste Personalratswahl findet aller Voraussicht im November/Dezember 2024 statt.

Der jetzige Personalrat hat am 7. Dezember 2020 die Geschäfte übernommen und besteht aus neun Mitgliedern, die von den Kolleginnen und Kollegen der HTW Berlin gewählt wurden. Mindestens einmal jährlich, jeweils zum Ende des Jahres, wird eine Personalversammlung durchgeführt. Dort gibt der Personalrat u.a. einen Bericht über die Tätigkeit des vergangenen Jahres ab