Aufgaben und Beteiligungsrechte

Allgemeine Aufgaben (§ 70ff PersVG Berlin)

Aufgabe des Personalrates ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten bestehende Gesetze und rechtliche Regelungen eingehalten werden und das Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.

Aufgaben sind beispielsweise:

  • Überwachung und Einhaltung von Rechten und Schutzvorschriften der Beschäftigten
  • Entgegennahme von Anregungen seitens der Beschäftigten
  • Entgegennahme von Beschwerden seitens der Beschäftigten
  • Eingliederung und Förderung von Schwerbehinderten in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
  • Durchführung von Personalversammlungen

Beteiligungsrechte

Der Personalrat ist an verschiedenen Entscheidungen der Dienststelle, vor allem im organisatorischen, personellen und sozialen Bereich beteiligt.

Generell geschieht die Beteiligung des Personalrats in Form der:

Mitbestimmung § 79 PersVG Berlin

Der Personalrat hat bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen das Recht auf Mitbestimmung. Die betreffende Maßnahme darf nur mit Zustimmung des Personalrats durchgeführt werden. Dies ist die stärkste Form der Beteiligung.

Beispiele:

  • Einstellung und Eingruppierung
  • Höhergruppierung und Rückgruppierung
  • Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
  • Regelungen der Arbeitszeiten
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Kündigung 

Mitwirkung § 90 PersVG Berlin

Die Dienststelle ist verpflichtet, die Angelegenheit mit dem Personalrat zu erörtern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Dienststellenleiter die Angelegenheit lediglich zu besprechen hat.

Beispiele:

  • Verwaltungsvorschriften
  • Ausschreibung freier Stellen und Ausschreibung beabsichtigter Einstellungen
  • Einführung grundlegender neuer Arbeitsmethoden und grundlegender Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe