Schwerbehinderten-Vertretung

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Vertreterinnen und Vertreter

Studierende
Beschäftigte


Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im § 178 SGB IX beschrieben. Demnach hat die Schwerbehindertenvertretung folgende gesetzliche Aufgaben:

  •  die Einstellung von behinderten Menschen zu fördern,
  •  den behinderten Menschen beratend und helfend zur Seite zu stehen,
  •  die Einhaltung der Gesetze zu überwachen,
  •  präventive Maßnahmen zu beantragen,
  •  Probleme behinderter Menschen mit dem Arbeitgeber zu klären,
  •  Kündigungen behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzubeugen,
  • die behinderten Menschen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes zu unterstützen,
  • Mitgliedschaft und Mitwirkung im Antidiskriminierungsrat.

Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten der HTW Berlin hat konkrete spezielle Aufgaben.

Vereinbarungen an der HTW Berlin

Rechtsgrundlagen (Auswahl)