Schwerbehinderten-Vertretung
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Vertreterinnen und Vertreter
Studierende |
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Beschäftigte |
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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im § 178 SGB IX beschrieben. Demnach hat die Schwerbehindertenvertretung folgende gesetzliche Aufgaben:
- die Einstellung von behinderten Menschen zu fördern,
- den behinderten Menschen beratend und helfend zur Seite zu stehen,
- die Einhaltung der Gesetze zu überwachen,
- präventive Maßnahmen zu beantragen,
- Probleme behinderter Menschen mit dem Arbeitgeber zu klären,
- Kündigungen behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzubeugen,
- die behinderten Menschen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes zu unterstützen,
- Mitgliedschaft und Mitwirkung im Antidiskriminierungsrat.
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten der HTW Berlin hat konkrete spezielle Aufgaben.
Vereinbarungen an der HTW Berlin
- Inklusionsvereinbarung [PDF]
Die Inklusionsvereinbarung für alle Beschäftigten der HTW Berlin dient dem Schutz, der Integration und Förderung von behinderten und chronisch kranken Menschen sowie der Schaffung und Erhaltung von Barrierefreiheit an der Hochschule. - Dienstvereinbarung zu Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen [PDF]
Behinderte und chronisch kranke Beschäftigte (ausgenommen Professoren und Professorinnen) können sich bei extremen Witterungsbedingungen, z.B. großer Hitze oder Eisglätte, vom Dienst befreien lassen. - Vereinbarung zur Parkordnung für behinderte und chronisch kranke Menschen [PDF]
Gehbehinderte oder chronisch schwerkranke Beschäftigten können mit einem Parkausweis auf speziell ausgewiesenen Stellplätzen parken.
Rechtsgrundlagen (Auswahl)
- Parkordnung der HTW Berlin [PDF]
- Berliner Verwaltungsvorschrift zur Integration behinderter Menschen [PDF]
- Sozialgesetzbuch IX [external link]
- Lehrverpflichtungsverordnung Berlin mit speziellen Markierungen für schwerbehinderte Lehrkräfte [PDF]
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [PDF]
- Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretung [PDF]
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung [PDF]