Beschwerde - Unterstützung - Hilfe

Die HTW Berlin hat ihr Beschwerdemanagement dezentralisiert. Grundsätzlich gilt, dass bei auftretenden Problemen zunächst immer mit der/den beteiligten Person*en versucht werden sollte, das Anliegen zu klären. Eine Beschwerde ist zunächst an die betreffende Person zu richten. Führt dies nicht zum Erfolg, wendet man sich an die jeweils nächst höhere Ebene. Die zuständigen Personen sind auf der Website des Fachbereichs ausgewiesen und können bei der Fachbereichsverwaltung erfragt werden.

Beschwerde – Unterstützung – Hilfe: Wo wende ich mich hin …

  • … für Feedback zum Beispiel zu einer einzelnen Lehrveranstaltung?
    Alle Lehrenden können für Feedback per Mail kontaktiert werden. Alle Professor*innen des Studiengangs stehen auch persönlich zu den wöchentlich angebotenen (Online-) Sprechstunden für Feedback zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind über die Website der HTW Berlin abrufbar.
  • … wenn der Kontakt zum/zur Lehrenden nicht zur Problemlösung beigetragen hat?
    Sollte der Kontakt zum/zur Lehrenden nicht zur Problemlösung beitragen, steht in erster Instanz der/die Modulbeauftragte und in zweiter Instanz der/die Studiengangsprecher*in zur Verfügung.
  • … wenn ein Modul als nicht studierbar bzw. der Workload eines Moduls als zu hoch eingeschätzt wird?
    Der/Die Modulverantwortliche*r klärt Probleme zum Ablauf eines konkreten Moduls, insbesondere in Hinsicht auf Studierbarkeit und Workload des Moduls.
  • … wenn meine Fragen auf Lehrveranstaltungs-, Modul- und Studiengangebene nicht geklärt werden konnten?
    Sollten die Beschwerden auf Lehrveranstaltungs-, Modul- und Studiengangebene nicht zur Beseitigung des Problems beitragen, kann in nächster Instanz der/die Prodekan*in bzw. der/die Dekan*in im Fachbereich zu Rate gezogen werden.
  • … wenn meine Fragen auf Lehrveranstaltungs-, Modul-, Studiengang- und Fachbereichsebene nicht zur Beseitigung meines Problems beigetragen haben?
    Sollten die Beschwerden auf Lehrveranstaltungs-, Modul-, Studiengang- und Fachbereichsebene nicht zur Beseitigung des Problems beitragen, kann in nächster Instanz das Zentrale Referat für Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement zur Lösung des Problems einbezogen werden.

Unterstützung – Hilfe: Wohin wende ich mich bei prüfungsrechtlichen Fragen …

Abweichend zu allen anderen auftretenden Fragen und Problemen im Studium ist für alle prüfungsrechtlichen Fragen die abschließende Prüfinstanz immer der Prüfungsausschuss eines Studiengangs. Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind rechtsverbindlich und können nur auf dem Rechtsweg gerichtlich überprüft werden.

  • … z.B. bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen aus früheren Hochschulsemestern?
    Im Studienzugang erfolgt die Anerkennung von Studienleistungen ausschließlich während des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zu Semesterbeginn. Bei Fragen der Anerkennung von Studienleistungen während eines Mobilitätssemesters an einer ausländischen Hochschule und für Module, die während des Studiums an der HTW Berlin an einer anderen (z.B. Berliner oder Brandenburger) Hochschule erbracht werden, ist im Vorfeld ein Learning Agreement zu schließen. Zuständig für die Prüfvorgänge ist immer der Prüfungsausschuss eines Studiengangs oder ein*e von ihm Beauftragte*r zur Anrechnung von Studienleistungen. Der Prüfungsausschuss ist die letzte Instanz bei zu prüfenden Vorgängen innerhalb der HTW Berlin (siehe § 18 und Anlage 1 HO der HTW Berlin und § 29 der RStPO der HTW Berlin).
  • … bei Fragen zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen?
    Die Antragstellung zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen erfolgt im Bewerbungsverfahren für den Studiengang. Zuständig für die Prüfung, Verfahrensfestlegung zur Feststellung und Entscheidung ist ausschließlich der Prüfungsausschuss (siehe § 30 RStPO der HTW Berlin).
  • … bei Prüfungen und deren Bewertung?
    Ansprechpartner*in ist zunächst immer der/die Prüfer*in selbst. Kann die Frage oder das Problem auf diesem Wege nicht geklärt werden, ist der Prüfungsausschuss die nächste und auch letzte Instanz innerhalb der HTW Berlin.

Die ausgewählten Fragestellungen sind beispielhaft.


Beratungsangebote und -stellen an der HTW Berlin

Die Beratungsangebote und -stellen an der HTW Berlin richten sich nach den jeweiligen Anliegen.

Akademische Anliegen:

Lehrende*r

Gutachter*in der Abschlussarbeit (§ 20 RStPO der HTW Berlin)

Modulbeauftragte*r (§ 5 RStPO der HTW Berlin)

Studiengangsprecher*in (O-SGS AMBl. HTW Berlin Nr. 34/2012 zzgl. FB2 FBR-Beschluss-Nr. 848/12)

Studienfachberatung (§ 6 RStPO der HTW Berlin und § 20 HO der HTW Berlin)

Auswahlkommission (§ 8 AO-Ba AMBl. HTW Berlin Nr. 22/2012, § 5 AO-Ma AMBl. HTW Berlin Nr. 23/2012)

Praktikumsbeauftragte*r (§ 4 PraxO AMBl. Berlin Nr. 45/2011)

BAFöG-Beauftragte*r

Prüfer*in

Prüfungsausschuss (§ 19 RStPO der HTW Berlin)

Andere Beratungsstellen und Beauftragte:

Allgemeine Studienberatung & Career Service

Psychologische Beratung

Beratung für Behinderte

International Office

Startup und Innovation Center

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung & Antidiskriminierung

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Studienorganisation und -verwaltung:

Fachbereichsverwaltung: FB 1 / FB 2 / FB 3 / FB 4 / FB 5

Studierenden-Service-Center (Fragen zu Bewerbung und Studium)

Studierenden-Management (Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation, Student-Life-Cycle inkl. Prüfungsmanagement)