(Re-)Akkreditierung von Kooperationsstudiengängen (extern)
Externe Programm(re)akkreditierungen
Für Kooperationsstudiengänge werden im Regelfall Akkreditierungsagenturen zur Prüfung der Qualitätssicherung in Studium und Lehre beauftragt. Das zentrale Referat für Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement berät und begleitet Kooperationsstudiengänge beim Programm(re)akkreditierungsverfahren. Die Kooperationsstudiengänge werden dabei unterstützt,
- die Selbstdokumentation zu erstellen.
- die Vor-Ort-Begehungen der Gutachter_innen zu organisieren.
- mit den Akkreditierungsagenturen zu kommunizieren.
- alle Kriterien im Verfahren formal einzuhalten.