Berliner Hochschulen appellieren: Auf dem Campus weiter Corona-Schutzmasken tragen!
Wirksamer Schutz auch nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes am 25. Mai 2022 erforderlich
19. Mai 2022 – Die Berliner Hochschulen haben an ihre Studierenden, an Beschäftigte und Gäste auf dem Campus appelliert, im laufenden Sommersemester bis auf Weiteres nunmehr freiwillig innerhalb von Gebäuden überall dort, wo sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, sowie auf Verkehrsflächen und Fluren eine FFP2-Maske zu tragen. Ein wirksamer Schutz sei über das Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes am 25. Mai 2022 hinaus weiterhin dringend erforderlich, erklärten die in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) zusammengeschlossenen Hochschulen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Noch sei die Gefahr der Corona-Pandemie nicht überwunden; daher sei die mit dem Tragen von Masken verbundene Verhinderung von Infektionen wichtig, damit Veranstaltungen auch in den kommenden Wochen in Präsenz stattfinden können. Ziel müsse es zudem weiterhin sein, dass Bibliotheken sowie PC-Pools und Arbeitsplätze offengehalten werden könnten.
Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour: „Hochschulbetrieb und Gesundheitsschutz müssen zusammengedacht werden. Wer eine FFP2-Maske trägt, schützt sich und andere nachweislich vor Infektionen. Das ist nach wie vor ein wichtiger Beitrag, um Studium und Lehre vor Ort und das persönliche Miteinander, den lebendigen Campus, zu ermöglichen.“
Der Vorsitzende der LKRP, der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Günter M. Ziegler betonte, es sei ein großer Erfolg, wie reibungslos an allen Berliner Hochschulen die Rückkehr in den gewohnten Hochschulalltag nach vier coronabedingt überwiegend digital organisierten Semestern gelungen sei.
Die Corona-Task-Force der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Berliner Hochschulen unter Leitung der Wissenschaftsstaatssekretärin beobachtet und bewertet das Pandemiegeschehen und prüft in regelmäßigen Abständen, ob die gemeinsam vereinbarten Grundsätze aufgrund der aktuellen Situation Änderungen bedürfen.