Neue Strukturen für Gleichstellung und Antidiskriminierung an der HTW Berlin
2. April 2024 – Das bisherige Referat Frauenförderung und Gleichstellung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) heißt ab sofort Zentrales Referat für Gleichstellung und Antidiskriminierung. Geleitet wird es von der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Dr. Ulrike Richter. Die Umbenennung geht einher mit neuen Strukturen im Bereich der Gleichstellung und Antidiskriminierung.
„Vielfalt ist natürlich auch eine Herausforderung, wir sehen sie aber vor allem als Chance und Stärke unserer Hochschule. Unser Ziel ist es, ein sicherer und chancengerechter Lern-, Lehr- und Arbeitsort für alle zu sein“, erläutert Präsidentin Prof. Dr. Annabella Rauscher-Scheibe den Anspruch der Hochschule. Die HTW Berlin ist seit jeher eine vielfältige Hochschule, nicht nur im Hinblick auf die unterschiedlichen Fachkulturen in den 80 Studiengängen. Rund 16.000 Menschen aus 130 Nationen lernen, lehren, forschen und arbeiten an der Hochschule. Sie bringen verschiedenste Biographien und Lebenssituationen mit. Nicht wenige Studierende sind die ersten in ihrer Familie, die einen akademischen Abschluss anstreben.
Erfolgreiche Ansätze im Bereich Frauenförderung und Gleichstellung
Im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung verfolgt die HTW Berlin schon lange bewährte Ansätze und Strategien. Beispiele sind die „Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter“, das „Schutzkonzept zum Umgang mit und zur Prävention von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt“, die stetig erfolgreiche Beteiligung am Professorinnenprogramm des Bundes und dem Berliner Chancengleichheitsprogramm sowie das starke Netzwerk der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen.
Antidiskriminierung als immer wichtiger werdendes Aufgabenfeld
Seit 2020 hat die HTW Berlin eine Antidiskriminierungsrichtlinie. Hinzu kommen die gesetzlichen Aufträge des 2022 novellierten Berliner Hochschulgesetzes. Zu nennen ist hier insbesondere der neue Paragraph „Hochschule der Vielfalt“ (§ 5b) sowie die Ernennung einer oder eines „Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung“ (§59a). Aber auch über diese gesetzlichen Anforderungen hinaus hat die HTW Berlin entschieden, sich dem Thema Vielfalt strategisch zu widmen. Jüngst hat die Hochschule erfolgreich das Diversity Audit des Stifterverbandes durchlaufen. Als Ergebnis des zweijährigen Prozesses hat sich die Hochschule eine passgenaue Diversity-Strategie gegeben, wofür ihr ein Zertifikat verliehen wurde.
Neue Strukturen und zusätzliche Stellen
Vor diesem Hintergrund sind auch die neuen Strukturen zu sehen. Die Aufgaben und Aktivitäten rund um die Themenfelder Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung werden nun im Zentralen Referat gebündelt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben hat die Hochschule zwei neue Dauerstellen eingerichtet: die zentrale Antidiskriminierungsstelle sowie die Stelle des*der Referent*in für Gender, Antidiskriminierung und Diversity in Lehre, Forschung und Hochschulorganisation. Die Stellen des*der Referent*in der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie die Assistenzstelle bleiben erhalten. „Bewährtes wie Erfolgreiches behalten wir bei. Die Projekte zur Frauenförderung und Geschlechtergleichstellung und –vielfalt entwickeln wir weiter. Zusätzlich nehmen wir weitere Formen struktureller Diskriminierung und Vielfalt sowie deren Wechselwirkungen in den Blick. Davon haben alle etwas, unabhängig von Geschlechtszugehörigkeit, sozialer Herkunft, Migrationsgeschichte, Lebensalter und anderen Merkmalen“, fasst Dr. Ulrike Richter die Vorteile des neu strukturierten Zentralen Referats zusammen.