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Entschädigung für studentische Mitglieder und nebenberufliche Lehrkräfte in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung

Empfänger

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Abteilung Haushalt
Treskowallee 8
10313 Berlin

Antragsteller/in

Nachname, Vorname

Straße, Nr.

PLZ, Ort

Geburtstag

Steuer-Identifikationsnummer

Studierende/r des Fachbereichs

Teilnahmeerklärung

Ich habe ab dem Monat

an den nachstehend aufgeführten Sitzungen teilgenommen.

Liste an teilgenommenen Sitzungen

Ich bitte, die mir zustehende Entschädigung auf das unten angegebenes Konto zu überweisen.

Nr.

Bezeichung des Gremiums

Datum

Entschädigungssatz

Gesamtsumme

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Hinweise zum Antrag auf Entschädigung für studentische Mitglieder und nebenberufliche Lehrkräfte in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung der HTW Berlin (Sitzungsgeld)

Rechtsgrundlage ist die "Verordnung über die Zahlung von Sitzungsgeld an die Vertreter der Studierenden und der nebenberuflichen Lehrkräfte in den Gremien der Hochschulen des Landes Berlin vom 01. Oktober 1991" (Hochschulsitzungsgeld-Verordnung – HSigVO).

Das Sitzungsgeld wird für jede Sitzung nur einmal gewährt. Es wird pro Tag nur für eine Sitzung desselben Gremiums gezahlt. Die Zahlung ist vom Nachweis der Anwesenheit in der Sitzung abhängig (Unterschrift Anwesenheitsliste). Die sachliche Richtigkeit ist vom Vorsitzenden des Gremiums zu bestätigen. Das hierzu notwendige Formblatt ist im HTW-Web (Stichwort „Sitzungsgeld“) zu finden. Für jedes Gremium der akademischen Selbstverwaltung ist ein gesondertes Formblatt zu verwenden.

Wie beantrage ich das Sitzungsgeld?

  1. Ausfüllen und unterschreiben des entsprechenden Formulars durch die/den studen¬tische/n Vertreter/in oder die nebenberufliche Lehrkraft
  2. Weitergabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars an die/den Vorsitzende/n des HS-Gremiums, -Ausschusses bzw. der –Kommission der HTW zur Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der Angaben
  3. Weitergabe des bestätigten Formulars an die Abteilung Haushalt der HTW

Der folgende Katalog ist maßgeblich für jede stattgefundene Sitzung eines Gremiums und gilt auch für die Stellvertreter/Nachrücker.

I.

Sitzungsgeld gem. § 2 (1) Nr. 1 – 4 HSigVO

pro Tag:
26,00 €
(ab 01.01.11)

  1. Kuratorium
  2. Akademischer Senat und Ausschuss für die vorlesungsfreie Zeit (AS)
  3. Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)
  4. Kommission für Lehre und Studium (KSL)
  5. Kommission für Forschung und Entwicklung sowie wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)

II.

Sitzungsgeld gem. § 2 (1) Nr. 5 – 12 HSigVO

pro Tag:
20,00 €
(ab 01.01.11)

  1. Fachbereichsrat und Ferienausschuss (FBR)
  2. Gemeinsame Kommissionen gem. § 74 BerlHG
  3. Institutsrat des Berliner Instituts für Akademische Weiterbildung (BIfAW)
  4. Ausbildungs- und Forschungskommission der Fachbereiche
  5. Berufungskommission der Fachbereiche
  6. Zentraler Wahlvorstand oder Wahlleitung eines Fachbereichs