Patente und Lizenzen
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Erfindungen an der HTW Berlin
Die HTW Berlin kann Erfindungen von Hochschulmitgliedern grundsätzlich in Anspruch nehmen und verwerten. Die Hochschule entscheidet auf Basis ihrer Intellectual Property (IP)-Strategie.
Erfindungen melden
Erfindungen müssen der Hochschule deshalb gemeldet werden. Die Erfinder_innen erhalten bei Inanspruchnahme einen anteiligen Betrag aus den Erlösen einer Verwertung und werden im Gegenzug sowohl auf administrativer wie auch finanzieller Ebene von den Aufwendungen für Patentierung und Verwertung entlastet. Die HTW Berlin wird dabei von der externen Patentstelle Erfinderzentrum Norddeutschland (EZN) unterstützt.
Service
Das Formular Erfindungsmeldung steht im Intranet zur Verfügung. Die Erfindungsmeldung erfolgt über my.htw (Patente > Erfindungsmeldung). Eine schematische Darstellung des Verfahrens Erfindungen anmelden, patentieren, verwerten und vergüten finden Sie im Prozessportal.
Das Kooperationszentrum Wissenschaft-Praxis (KONTAKT) unterstützt Hochschulangehörige...
- durch Beratung,
- als Anlaufstelle für Erfindungsmeldungen,
- in der Verfahrensbegleitung,
- bei strategischen Überlegungen,
- mit der Suche nach öffentlichen Fördermitteln zur Weiterentwicklung.