Promotion planen und vorbereiten
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Persönliche Voraussetzungen
Eine Promotion wird Sie mehrere Jahre in Anspruch nehmen und sollte daher gut geplant und vorbereitet werden. Neben einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand sind Selbständigkeit, Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen gefragt — bei (vorübergehend) niedrigerem Einkommen als bei einer Berufstätigkeit. Auch das persönliche Umfeld sollte in der Lage sein, die anfallenden Belastungen mitzutragen.
Formale Voraussetzungen
Prüfen Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen zu einer Promotion anhand mehrerer in Betracht kommender Universitäten bzw. Promotionsordnungen unter folgenden Aspekten:
- Wie sehen die Zulassungsmöglichkeiten für Sie aus?
- Ist ein kooperatives Promotionsverfahren möglich?
- Welche Kontakte (eigene und Ihrer FH) bestehen zur Universität?
- Welcher Professor bzw. welche Professorin der Universität kommt für das Erstgutachten in Betracht?
Nutzen Sie ggf. die Promotionsberatung der Universität(en) oder an Ihrer Fachhochschule, um offene Fragen zu klären.
Wissenschaftliches Exposé
Ein wissenschaftliches Exposé wird zwar nicht unbedingt von Ihnen verlangt, hilft Ihnen jedoch sehr bei der Planung und Vorbereitung der Dissertation. Es verschafft Ihnen selbst und Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin Klarheit über Themenstellung, Methodik, Ziele, Zeitplan und erwartete Ergebnisse. Beschreiben Sie die „Forschungslücke“, die Ihre Dissertation schließen soll, und legen Sie die wissenschaftliche und praktische Relevanz Ihrer Arbeit dar. Hierzu gehört auch eine Finanzplanung, die die Promotion möglichst komplett, mindestens aber weitgehend, abdecken sollte.
Anschließende Arbeiten
Wenn Ihnen seitens der Universität eine Betreuung in Aussicht gestellt oder zugesagt wurde, warten weitere Aufgaben auf Sie, wie z.B.
- Überarbeitung und Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Exposés,
- Annahme als Promovend oder Promovendin beantragen (ggf. einschließlich Immatrikulation an der Universität),
- ggf. Suche nach einer Zweitbetreuung,
- ggf. Abschluss von Betreuungs- und Kooperationsvereinbarungen,
- ggf. Erfüllung von Auflagen des Promotionsausschusses, wie z.B. Qualifikationsauflagen,
- Klärung der Finanzierung (Beantragung von Stipendien oder Bewerbung um Stellen).