Wege zur Promotion
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Qualifikationsvoraussetzungen
Um als Promovend oder Promovendin angenommen zu werden benötigen Sie ein (weit) überdurchschnittlich gut abgeschlossenes Hochschulstudium:
- Masterabschluss: Masterabschlüsse von Fachhochschulen sind denen von Universitäten in punkto Promotionszugang gleichgestellt.
- Fachhochschuldiplom: Im Rahmen eines "Eignungsfeststellungsverfahrens" (individuelle Qualifikations- und Prüfungsauflagen, Dauer: i.d.R. ein Jahr) wird geklärt, ob Sie zur Promotion angenommen werden können.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu einer promotionsberechtigten Universität auf und lesen die Zugangsvoraussetzungen in der betreffenden Promotionsordnung nach.
Angesichts der typischerweise gegebenen Schwierigkeiten beim Einstieg in den Universitätsbetrieb kann es überlegenswert sein (z.B. bei Zugangswunsch mit FH-Diplom nach einer ersten Phase der Berufstätigkeit), zunächst einen Masterabschluss — möglicherweise gleich an der Universität, an der die Promotion erfolgen soll — zu erwerben und damit die Promotion anzugehen.
Kooperative Promotionen
Bei einer kooperativen Promotion wird
- das Erstgutachten von einem Professor oder eine Professorin der Universität,
- das Zweitgutachten von einem Professor oder einer Professorin einer Fachhochschule
erstellt; die Betreuung erfolgt nach individueller Absprache. Das Promotionsverfahren durchlaufen Sie jedoch an der Universität, von der Ihnen auch der Doktortitel verliehen wird. Dies gilt auch, wenn ein Promotionsprojekt hauptsächlich an der HTW Berlin entstanden ist und hier schwerpunktmäßig bearbeitet wurde. Als Betreuer oder Betreuerin an der HTW Berlin bietet sich der Professor oder die Professorin an, bei dem oder bei der Sie Ihren Masterabschluss erworben oder mit dem oder der Sie bereits zusammengearbeitet haben.
Betreuungsvereinbarung
Eine gute Betreuung während der gesamten Qualifikationsphase ist entscheidend für eine erfolgreiche Promotion. Daher wird der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Promovierenden und Betreuenden ausdrücklich empfohlen. Das von der HTW Berlin bereitgestellte Muster einer Betreuungsvereinbarung [PDF] bzw. in englischer Sprache Agreement on the joint supervision of a cooperative PhD project [PDF] regelt die Rechte und Pflichten zwischen Promovierenden und Betreuenden. Sie wird in der Regel in dreifacher Ausfertigung – eine je Unterzeichnenden – angefertigt und in Kopie dem Kooperationszentrum Wissenschaft-Praxis und dem zuständigen Dekanat zur Verfügung gestellt.
Kooperationsverträge der HTW Berlin mit Universitäten
Die HTW Berlin unterhält Kooperationsverträge mit nachfolgend aufgeführten Berliner Universitäten mit dem Ziel, kooperative Promotionen in Berlin zu erleichtern.
- TU Berlin (Kooperationsvertrag HTW/TU Berlin [PDF], Einzelkooperationsvereinbarung HTW Berlin und TU Berlin [DOCX]);
- FU Berlin (Kooperationsvertrag HTW/FU Berlin [PDF]);
- UdK Berlin (Kooperationsvertrag HTW/UdK Berlin [PDF]) sowie
- HU zu Berlin (Kooperationsvertrag HTW/HU zu Berlin [PDF]).
Grundsätzlich ist es möglich, an jeder Universität bzw. an jeder promotionsberechtigten Hochschule eine kooperative Promotion durchzuführen, sofern die Promotionsordnung dem nicht entgegen steht. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dort eine Erstbetreuung finden. Zusätzlich zur Betreuungsvereinbarung verlangen manche Universitäten eine Kooperationsvereinbarung [DOCX].
Nutzung der Infrastruktur an der HTW Berlin
Wenn Sie an einer Universität in einem kooperativen Promotionsverfahren mit der HTW Berlin promovieren, können Sie
- Labore und Gerätschaften der HTW Berlin nutzen (sofern der Studienbetrieb nicht beeinträchtigt wird),
- einen IT-Zugang vom Hochschulrechenzentrum erhalten,
- die Hochschulbibliothek inklusive Schließfächer (soweit verfügbar) nutzen,
- nach Bedarf Schlüsselberechtigungen erhalten,
- die Mensa und Cafeteria nutzen.