E-Learning-Grundsätze
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Flexibilisierung der E-Learning-Anteile
Es gelten die folgenden Regelungen:
Anteil EL an LV | LV-Art | Voraussetzung |
---|---|---|
0 bis 25 Prozent | SL, BÜ, PÜ, … | nach freiem Ermessen der Lehrenden |
über 25 bis 50 Prozent | SL, BÜ, PÜ, … | auf Antrag des/der Modulbeauftragten mit Vorlage der angepassten Modulbeschreibung bzgl. der Beschreibung
|
über 50 bis 100 Prozent | EL | Ausweis der Lehrveranstaltungsart in der Studien- und Prüfungsordnung und Erläuterung von Kompetenzerwerb und Inhalten in den Modulbeschreibungen |
E-Learning-Module im Curriculum
Der E-Learning-Anteil auf Curriculum-Ebene wird mit Hilfe der 10%-Klausel wie folgt flexibilisiert:
Um den Charakter eines Präsenzstudiums zu erhalten, darf der Anteil der Module mit ihren Lehrveranstaltungen mit einem E-Learning-Anteil von jeweils mehr als einem Viertel (25%) in Summe nicht größer als etwa 10 Prozent (zehn vom Hundert) des in Leistungspunkten (LP) ausgewiesenen Workloads des Studiengangs sein. Es gelten die Obergrenzen der folgenden Tabelle:
Studiengang | Anzahl LP | Summe der LP für Module mit mehr als 25 Prozent Lehre in Distanz |
---|---|---|
Bachelor | 180 | 20 (z.B. bis zu 4 Module a 5 LP) |
Bachelor | 210 | 22 (z.B. bis zu 2 Module a 5 LP und 2 Module a 6 LP) |
Bachelor | 240 | 26 (z.B. bis zu 4 Module a 5 LP und 1 Modul a 6 LP) |
Master | 90 | 11 (z.B. bis zu 1 Modul a 5 LP und 1 Modul a 6 LP) |
Master | 120 | 12 (z.B. bis zu 2 Module a 6 LP) |
Regelungen zum Datenschutz
Geregelt sind zudem auch die folgenden Aspekte:
- Aufzeichnungsmöglichkeiten für Lehrveranstaltungen,
- Durchführung von mündlichen Prüfungen als Videokonferenz,
- Durchführung von schriftlichen elektronischen Prüfungen – on-Campus (!) oder auch auf Distanz,
- technisch zulässige Forderungen an das Equipment der Studierenden,
- Überprüfung der Identität und Videoaufsicht bei elektronischen Prüfungen auf Distanz sowie ein
- Wahlrecht der Studierenden bei elektronischen Prüfungen zwischen on-Campus und Distanz
Datenschutz bei Recordings / Hybrider Lehre
Bei der Aufzeichnung von Veranstaltungen sind datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten. Beachten Sie folgende Handreichungen dazu: