E-Learning-Grundsätze

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Flexibilisierung der E-Learning-Anteile

Es gelten die folgenden Regelungen:

Anteil EL an LV

LV-Art

Voraussetzung

0 bis 25 ProzentSL, BÜ, PÜ, …nach freiem Ermessen der Lehrenden
über 25 bis 50 ProzentSL, BÜ, PÜ, …

auf Antrag des/der Modulbeauftragten mit Vorlage der angepassten Modulbeschreibung bzgl. der Beschreibung

  • der Inhalte der Lehrveranstaltungen/Units und
  • der Prüfungsform
im Modul zur Beschlussfassung durch den Fachbereichsrat vor der Lehrplanung für ein Folgesemester
über 50 bis 100 ProzentELAusweis der Lehrveranstaltungsart in der Studien- und Prüfungsordnung und Erläuterung von Kompetenzerwerb und Inhalten in den Modulbeschreibungen

E-Learning-Module im Curriculum

Der E-Learning-Anteil auf Curriculum-Ebene wird mit Hilfe der 10%-Klausel wie folgt flexibilisiert:

Um den Charakter eines Präsenzstudiums zu erhalten, darf der Anteil der Module mit ihren Lehrveranstaltungen mit einem E-Learning-Anteil von jeweils mehr als einem Viertel (25%) in Summe nicht größer als etwa 10 Prozent (zehn vom Hundert) des in Leistungspunkten (LP) ausgewiesenen Workloads des Studiengangs sein. Es gelten die Obergrenzen der folgenden Tabelle:

StudiengangAnzahl LPSumme der LP für Module mit mehr als 25 Prozent Lehre in Distanz
Bachelor18020 (z.B. bis zu 4 Module a 5 LP)
Bachelor21022 (z.B. bis zu 2 Module a 5 LP und 2 Module a 6 LP)
Bachelor24026 (z.B. bis zu 4 Module a 5 LP und 1 Modul a 6 LP)
Master9011 (z.B. bis zu 1 Modul a 5 LP und 1 Modul a 6 LP)
Master12012 (z.B. bis zu 2 Module a 6 LP)

Regelungen zum Datenschutz

Geregelt sind zudem auch die folgenden Aspekte:

  • Aufzeichnungsmöglichkeiten für Lehrveranstaltungen,
  • Durchführung von mündlichen Prüfungen als Videokonferenz,
  • Durchführung von schriftlichen elektronischen Prüfungen – on-Campus (!) oder auch auf Distanz,
  • technisch zulässige Forderungen an das Equipment der Studierenden,
  • Überprüfung der Identität und Videoaufsicht bei elektronischen Prüfungen auf Distanz sowie ein
  • Wahlrecht der Studierenden bei elektronischen Prüfungen zwischen on-Campus und Distanz

Datenschutz bei Recordings / Hybrider Lehre

Bei der Aufzeichnung von Veranstaltungen sind datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten. Beachten Sie folgende Handreichungen dazu:

  1. Handlungsempfehlung für die datenschutzrechtliche Belehrung bei der Abhaltung von Hybridlehrveranstaltungen [PDF]
  2. Aushang Hinweis Abhaltung von Hybridveranstaltungen [PDF]