Kooperationsverträge initiieren
1. Prüfung im Fachbereich/Studiengang
Wenn Sie mit einer ausländischen Hochschule einen Mobilitätsvertrag (Austausch von Studierenden und Lehrenden) abschließen möchten sind zunächst folgende Dinge im FB/STG zu klären:
- Passgenauigkeit der Kursangebote (möglichst breit aufgestellte, sehr gerne auch fachbereichsübergreifende Kooperation)
- Die Zustimmung der Studiengangsleiter*in ist zwingend notwendig
- Englischsprachiges Kursangebot (Liste oder Link erforderlich)
- Gewährleistete Anerkennung von 25- 30 ECTS-Punkten nach dem Auslandssemester durch den Studiengang (Äquivalenzliste notwendig)
- Perspektivische Weiterentwicklungsmöglichkeiten - welche strategischen Ziele könnten mit der neuen PHS verwirklicht werden (u.U. Realisierung eines Double Degree Programmes)
2. Prüfung im International Office
Berücksichtigung aktueller politischer Bedingungen und Rahmenbedingungen: z.B. nachhaltiges Reisen, (z.B. politischer Stabilität, Bürgerkriege, Menschenrechtsverletzungen usw.).
3. Vertragsabschluss
In Abstimmung mit allen Beteiligten setzt das International Office den Kooperationsvertrag auf.
Bei Verträgen außerhalb der EU (MoU) finalisiert das IO den formellen Prozess mit der Hochschulleitung.