Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

Seiteninhalt

Verfahren

  • Bevor Sie Ihr Auslandsstudium antreten, wird Ihnen dringend empfohlen, die anzuerkennenden Module in einem  Studienvertrag [PDF] zu vereinbaren, um vorab Klarheit über die Anrechnung zu erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie an Ihrem  Fachbereich (siehe Infobox). Sollten Änderungen des Studienvertrags erforderlich sein, schließen Sie bitte einen neuen Studienvertrag ab, der alle anzuerkennenden Module umfasst.
  • Wenn Sie zurückkehren, beantragen Sie die Umrechnung der im Ausland erhaltenen Noten im Fachbereich (siehe Infobox). Folgende Unterlagen reichen Sie ein
    • Formloser Antrag
    • Studienvertrag (Vorlage siehe oben)
    • Ausländische Leistungsbescheinigung im Original (sofern nur online-Leistungsbescheinigungen ausgestellt wurden, werden diese auf Wunsch des Studierenden oder der Fachbereichsverwaltung vom International Office direkt an die Fachbereichsverwaltung gesendet)

Umrechnung von Noten (insbesondere modifizierte Bayerische Formel)

Die im Ausland erworbene Note wird in die Punkteskala der HTW Berlin (§ 14 Abs. 1 RStPO) umgerechnet. Undifferenziert bewertete Leistungen (mit Erfolg/ohne Erfolg) werden mit der Note „ausreichend“ (4,0) angerechnet, sofern Sie nicht ausdrücklich auf die Anerkennung verzichten. Sofern Sie keine Erläuterung des ausländischen Notensystems vorlegen, wird auf die Übersicht zur Notenskala ausländischer Hochschulen auf anabin zurückgegriffen. Als Orientierung dient die Umrechnungstabelle [PDF]. Als Hilfestellung zur Umrechnung ausländischer Noten dient die sogenannte modifizierte bayerische Formel. Demnach gilt:

 x = 1+ 3×((Nmax-Nd)/(Nmax-Nmin))

  • x: gesuchte HTW-Note
  • Nmax: beste erreichbare Note im ausländischen System
  • Nmin: schlechteste erreichbare Note zum Bestehen im ausländischen System
  • Nd: im Ausland erworbene Note

Das Ergebnis wird zur nächstliegenden HTW-Note gerundet.
Beispiele: 2,6 wird zu 2,7 und 2,4 wird zu 2,3

Liegt das Ergebnis zwischen zwei Noten, wird zur besseren Note gerundet.
Beispiele: 2,5 wird zu 2,3 und 2,15 wird zu 2,0

Relative Notenverteilung

Die Kultusministerkonferenz empfiehlt, bei der Umrechnung auch die relative Notenverteilung zu berücksichtigen. Beispiel: Im Vereinigten Königreich werden Punkte oberhalb von 80 und in Irland oberhaupt von 90 kaum vergeben, obwohl die Notenskale theoretisch bis 100 reicht. An der HTW wird hingegen die Notenskala bis zur Bestnote 1,0 auch in der Praxis verwendet. Daher sollten bei der Umrechnung bereits 80 (Vereinigtes Königreich) bzw. 90 (Irland) als Maximalwert (Nmax) angesetzt werden. Andererseits entspricht im Notensystem der USA die Bestnote A dem HTW-Notenbereich 1,0 bis 2,5. Daher sollte ein Mittel gebildet und die Bestnote A in die HTW-Note 1,7 umgerechnet werden.