Visa / Aufenthaltserlaubnis

Gemäß Aufenthaltsgesetz* (AufenthG) benötigen internationale Studierende in der Regel für  die Einreise** nach und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel.

Internationale Studierende benötigen demzufolge für ihren Aufenthalt  eine Aufenthaltserlaubnis, die  vom Landesamt für Einwanderung erteilt wird.

Studierende und deren Angehörige beantragen bitte die Aufenthaltserlaubnis am Standort Keplerstraße:
Keplerstraße 2
10589 Berlin
(U-Bhf. Mierendorffplatz)
Tel: (030) 90269-4000
Öffnungszeiten:
Mo, Di 07.00-14.00 Uhr
Do 10.00-18.00 Uhr

Bitte beachten Sie auch hierzu die Hinweise auf der folgenden Webseite des Landesamts für Einwanderung.

 

 * Gilt nicht nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger_innen und deren Familienangehörige bzw. Diplomat_innen.

** Für einige Staaten gilt für die Einreise eine Ausnahmeregelung. Siehe Webseite des Landesamts für Einwanderung.

Aufenthaltstitel online beantragen bzw. verlängern

Ab sofort können Aufenthaltserlaubnisse für das Studium digital beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden:

Gut zu wissen: Online-Anträge können für

  • die erstmalige Erteilung als auch für
  • die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse gestellt werden.

Wie läuft das Online-Antragsverfahren?

  • Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
  • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie zum Beispiel gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand Ihres aktuellen Aufenthaltstitels vorlegen.
  • Nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie nach Prüfung entweder gleich einen Termin zur Vorsprache oder werden um Einreichung weiterer Unterlagen gebeten.
  • Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.

Bitte beachten!

Nutzen Sie für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für das Studium bitte ausschließlich den Online-Antrag des Landesamtes für Einwanderung.

Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind hierfür nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.

Anträge, die das Landesamt für Einwanderung  auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.

siehe auch service.berlin.de/dienstleistung/305244/

 

Weiterführende Informationen finden sich auf der folgenden Webseite

www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1499961.php