ERASMUS+ Praktika

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert über das ERASMUS+ Programm fachbezogene Auslandspraktika und Abschlussarbeiten/Forschungsaufenthalte innerhalb Europas.

Seiteninhalt

Was bietet Ihnen die ERASMUS+ Praktikumsförderung?

  • einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von monatlich 690 - 750 Euro (je nach Zielland)
  • einen finanziellen Zuschuss (Top-Up) von 250 EUR monatlich falls weitere Kategorien erfüllt werden (für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind/ern, Erstakademikerinnen und Erstakademiker und bisherig erwerbstätige Studierende mit einem monatlichen Verdienst von 250 bis 850 EUR)
  • eine Internetplattform mit Informationen zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Praktikums
  • bei Praktika ab drei Monaten: kostenlose Online-Sprachkurse, je nach Gastland in einer von 17 Landessprachen

Wer wird gefördert?

  • Studierende, die an der HTW Berlin immatrikuliert sind
  • Studierende mit ausreichendem Versicherungsschutz bezüglich Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland
  • Studierende können während jeder Studienphase mehrfach (Bachelor, Master) je nach Budget bis zu maximal zwölf Monate (insgesamt nur maximal 360 Tage!) - allerdings je Aufenthalt nur für maximal 3 Monate - gefördert werden.
  • Graduiertenpraktika können innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase auch für maximal 3 Monate gefördert werden. Dabei muss die Bewerbung/Vormerkung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt sein!
  • Abschlussarbeiten, die bei einer Firma im Ausland geschrieben werden, können auch gefördert werden. Allerdings muss ein 2-monatiges Praktikum in dieser Firma vorangestellt sein. Anschließend kann ein 3. Monat über ERASMUS gefördert werden.

Teilnahmeländer

Derzeit werden in 32 europäischen Ländern ERASMUS-Praktika gefördert:
dazu gehören die 27 Mitgliedstaaten der EU, die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, sowie die Türkei, und Mazedonien.
Praktika in den französischen, spanischen und portugiesischen Überseeregionen können ebenso gefördert werden. Dazu zählen: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, die Insel Réunion, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln.
Aufenthalte in Großbritannien waren nur bis Mai 2023 förderfähig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Pflichtpraktika, freiwillige Praktika, Abschlussarbeiten mit vorangestelltem Praktikum im Unternehmen und Graduiertenpraktika im Ausland

  • mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten (60 Tagen),
  • bei einem öffentlichen oder privaten Unternehmen (auch Schulen und Hochschulen),
  • bei Instituten, Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Berufs- und Erwachsenenbildung)
  • bei lokalen, regionalen oder nationalen öffentlichen Stellen
  • bei Sozialpartnern oder sonstigen Vertretern des Arbeitsmarktes (Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände, Gewerkschaften)
  • bei Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Förderung eines Graduiertenpraktikums (innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss) bereits bewerben/registrieren müssen, solange Sie noch an der HTW Berlin immatrikuliert sind.

Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praxisaufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:
- EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter europa.eu/european-union/about-eu/agencies_de)
- Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

Bewerbung

Die Zusage bei der ERASMUS+ Praktikumsförderung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig bei uns eingegangenen Unterlagen. Bitte bewerben Sie sich bis sechs Wochen vor Praktikumsbeginn. Die Formulare zur Bewerbung finden Sie im neuen Online Bewerbungsportal. Zur Erstanmeldung nutzen Sie bitte die Online Eingabemaske.

Bitte teilen Sie dem International Office Sonderbedarf mit, damit wir die geeigneten zusätzlichen Anträge stellen können.

Online Sprachtest

  • Alle Studierenden müssen vor und nach dem Praktikum einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache (außer Muttersprachler) absolvieren. Dieser dient nur der Bewertung der Sprachkenntnisse (für die EU-Statistik) und das Ergebnis gilt nicht als Auswahlkriterium für die ERASMUS+ Förderung.
  • Je nach Sprachniveau kann dem Studierenden praktikumsbegleitend ein kostenloser online Sprachkurs in einer der Landessprachen zugeteilt werden.

Hinweis

Bitte beachten Sie, auf die Förderung über das ERASMUS+ Programm besteht kein Rechtsanspruch.