Besoldung von W 2-Professuren
Als Professor*in an der HTW Berlin werden Sie entsprechend der Besoldungstabelle für Wissenschaftler*innen bezahlt. In der überwiegenden Zahl der Berufungen wird eine Eingruppierung in die W 2-Besoldung für Beamte vorgenommen.
Das Grundgehalt W 2 beträgt (Stand: November 2023):
6.418,88 Euro
Zusätzlich können bestimmte Zuschläge zu diesem Grundgehalt hinzukommen.
Familienzuschlag
Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder wird ein Familienzuschlag (FZ) gewährt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen (Stand: November 2023):
FZ (Ehe) | 150,10 Euro |
---|---|
FZ 1. Kind | 128,39 Euro |
FZ 2. Kind | 128,39 Euro |
FZ 3. Kind | 819,76 Euro |
FZ ab 4. Kind | 678,99 Euro |
Berufungszulage
Eine Berufungszulage kann zwischen Ihnen und der Hochschulleitung im Rahmen der Berufungsverhandlung ausgehandelt werden. Diese wird unbefristet vergeben.
Funktionsleistungsbezüge
Für die Dauer der Wahrnehmung bestimmter Funktionen in der Hochschulselbstverwaltung werden monatliche Funktionsleistungsbezüge gewährt. Diese werden etwa an Dekan*innen, Prodekan*innen oder Studiengangssprecher*innen vergeben.
Einmalige Leistungszulage und Leistungsbezüge
Für besondere Leistungen in den Bereichen Lehre, Forschung, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung können auf Antrag eine einmalige Leistungszulage oder mehrmalige Leistungsbezüge ausbezahlt werden.
Forschungs- und Lehrzulage
Durch die Einwerbung von Mitteln privater Dritter für Forschungs- und Lehrvorhaben kann für die Dauer des Drittmittelzuflusses eine Forschungs- und Lehrgeldzulage gezahlt werden.