Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen

Wenn Sie sich um eine Professur an der HTW Berlin bewerben möchten, wird vorausgesetzt, dass Sie

  • ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben,
  • über eine Promotion verfügen oder diese zeitnah erlangen werden (eine Habilitation ist nicht notwendig),
  • mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben, wobei mindestens drei Jahre des beruflichen Wirkens außerhalb der Hochschule stattgefunden haben müssen,
  • pädagogisch-didaktische Fähigkeiten mitbringen, die durch Lehrerfahrungen nachgewiesen werden sollten,
  • bereit und in der Lage sind, Lehrveranstaltungen in Grundlagenfächern durchzuführen, in ausgewählten Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache,
  • entschlossen sind, Vorhaben im Bereich der angewandten Forschung zu akquirieren und durchzuführen,
  • Aufgaben in der Selbstverwaltung der Hochschule übernehmen wollen.

Bitte beachten Sie, dass Berufungsverfahren über mehrere Monate andauern. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle o.g. Kriterien erfüllen, dies aber in absehbarer Zeit der Fall sein, möchten wir Sie explizit ermuntern sich dennoch zu bewerben.


Die Einstellungsvoraussetzungen (wissenschaftliche, pädagogische und berufspraktische Qualifikation) sind im § 100 des BerlHG geregelt.

Die HTW Berlin ist bestrebt, die Anzahl von Professorinnen zu erhöhen und fordert qualifizierte Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Eine Ernennung als Professor*in erfolgt in Vollzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung gemäß Regelungen des Landesbeamtengesetzes (LBG) ist grundsätzlich möglich.