Zeugnisbewertung

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Bewertung durch anabin

anabin, die Datenbank der ZAB, stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Sie können in anabin prüfen, ob Sie die notwendige Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland besitzen. Wenn Ihr Bildungsabschluss in anabin bewertet wurde, benötigen Sie keine zusätzliche Anerkennung durch die Senatsverwaltung.

Bachelor-Zugangsberechtigung in anabin prüfen

  • Klicken Sie auf den Menüpunkt "Schulabschlüsse mit Hochschulzugang".
  • Wählen Sie das Land aus, in dem Sie den Bildungsabschluss erworben haben.
  • Klicken Sie auf Ihren Bildungsabschluss. Die Bewertung "Direkter Zugang" bedeutet, dass Sie sich mit dem aufgeführten Bildungsabschluss direkt für ein Bachelor-Studium bewerben können (wenn alle aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind). "Feststellungsprüfung/Studienkolleg" bedeutet, dass Sie zunächst ein Studienkolleg besuchen müssen.

Master-Zugangsberechtigung in anabin prüfen

  • Suchen Sie unter dem Menüpunkt "Institutionen" die Hochschule, an der Sie Ihren Abschluss gemacht haben. Wenn der Status der Hochschule mit "H+" oder "H+/-" bewertet wurde, handelt es sich um eine an der HTW Berlin anerkannte Einrichtung.
  • Suchen Sie dann unter dem Punkt "Hochschulabschlüsse" nach Ihrem akademischen Abschluss. Klicken Sie auf den Abschluss und dort auf "Bewertung". Wenn Ihr Abschluss mit "entspricht einem Bachelor 3j oder 4j" oder einem Diplom oder Staatsexamen bewertet wurde, ist Ihr Bildungsabschluss anerkannt.
  • Sind sowohl Ihre ausländische Hochschule als auch Ihr akademischer Abschluss anerkannt, erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen. Sie können Sie sich für ein Master-Studium an der HTW Berlin bewerben. Haben Sie sich beworben, prüft die Auswahlkommission Ihres Wunsch-Studiengangs in einem zweiten Schritt, ob Ihr erster akademischer Abschluss auch inhaltlich passt.

Anerkennung von Berufen

Umfangreiche Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bieten die folgenden Internetportale:

Weg über das Studienkolleg

Sollten Sie über eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie ein einjähriges Studienkolleg absolvieren. Am Ende des Studienkollegs legen Sie eine Feststellungsprüfung ab. Bestehen Sie diese Prüfung, können Sie sich an einer deutschen Hochschule bewerben.