Bewerbung bei Minderjährigkeit

Voraussetzung für die Bewerbung

Auch wenn Sie noch nicht volljährig sind, können Sie sich gern um einen Studienplatz an der HTW Berlin bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Quotenregelung

Ihre Bewerbung wird in einer Quote berücksichtigt, wenn Sie

  • zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses minderjährig sind und
  • ihren Wohnsitz in Berlin-Brandenburg bei einer für Sie sorgeberechtigten Person haben.

Ihr Alter und Ihren Wohnsitz erhält die HTW Berlin automatisch durch Ihre Angaben in der Online-Bewerbung. Sie brauchen keinen extra Antrag zu stellen. Im Fall der Immatrikulation weisen Sie den Wohnort mit einer Meldebescheinigung nach.

Die Quote für Bewerber_innen unter 18 Jahren liegt bei fünf Prozent. Wer nicht in der Quote berücksichtigt wird, kann immer noch über das normale Bewerbungsverfahren zugelassen werden.