Gast- und Nebenhörer*innen

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Sie können Lehrveranstaltungen an der HTW Berlin belegen, obwohl Sie

  • an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Dazu brauchen Sie eine Zulassung als Gasthörer_in.
  • an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Dazu brauchen Sie eine Zulassung als Nebenhörer_in.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer_in ist entgeltpflichtig.

Bewerbung und Zulassung

Stellen Sie einen

Informationen zum Bewerbungsablauf können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags erst nach der Kursbelegung unserer Studierenden beginnt. Die Fristen und Termine entnehmen Sie bitte dem Akademischen Kalender.

Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe freier Plätze und jeweils für ein Semester.

Bitte beachten Sie, dass Sie in einem Master-Studiengang nur dann zugelassen werden können, wenn Sie durch entsprechende Dokumente einen ersten akademischen Abschluss bzw. eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule in einem Master-Programm nachweisen. Bitte fügen Sie diese Dokumente Ihrem Zulassungsantrag bei.

Leistungsnachweise

Auch als Gast- oder Nebenhörer_in an der HTW Berlin können Sie grundsätzlich in den Lehrveranstaltungen, für die Sie angemeldet sind, einen Leistungsnachweis für Gast- und Nebenhörer [PDF] erwerben. Ein Rechtsanspruch auf die Ablegung von Prüfungen besteht nicht. Die durch die Leistungsnachweise erbrachten Studienleistungen können Sie sich bei einer Bewerbung um einen Studienplatz u.U. anrechnen lassen.