Sonderantrag
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Härtefall
Härtefallanträge werden nur in seltenen Fällen genehmigt — nämlich dann, wenn Ihnen aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Gründe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf das Studium zu warten.
Reichen Sie mit den üblichen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist folgende zusätzliche Unterlagen ein:
- Härtefallantrag, der Ihnen bei Beantragung in der Online-Bewerbung im Bewerberportal zur Verfügung gestellt wird,
- Nachweise für einen Härtefall (z.B. fachärztliches Gutachten, das auch für medizinische Laien verständlich ist).
Es liegt z.B. kein Härtefall vor, wenn
- Sie aufgrund einer eigenen Erkrankung oder der Erkrankung eines Angehörigen ortsgebunden sind.
- Sie Ihren Beruf oder Ihr Studium aus gesundheitlichen Gründen, wegen schlechter Berufsaussichten, aus Gewissensgründen, wegen fehlender Motivation oder Eignung abgebrochen haben.
- Sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nur eine eingeschränkte Berufswahl treffen können.
- Sie eine private Finanzierung nicht über das gesamte Studium gewährleisten können, wenn Sie nicht sofort zugelassen werden (z.B. Waisengeld, BAföG, Hofübergabevertrag, Erbvertrag, Testament, Versorgungsbezüge der Bundeswehr).
- das Ausweichstudium nicht mehr finanziert werden kann.
- Sie verheiratet sind und/oder Ihr berufstätiger Ehepartner Unterhalt an Sie zahlt, er sich selbst noch in der Ausbildung befindet oder seine Berufstätigkeit aufgibt.
- Sie ein oder mehrere Kinder haben.
- Sie Waise oder Halbwaise sind oder aus einer kinderreichen Familie stammen.
- Ihre Eltern (bald) finanzielle Probleme haben und/oder noch für andere Geschwister aufkommen müssen.
- Sie Ihre Eltern, Geschwister oder Kinder baldmöglichst finanziell unterstützen wollen.
- Ihre Eltern oder Geschwister krank oder schwerbehindert sind.
- Sie Ihrer Meinung nach für diesen Studiengang besonders geeignet sind.
- Sie wiederholt für den Studiengang abgelehnt wurden.
- Sie anrechenbare Studienleistungen und -zeiten vorweisen können.
- Sie bereits älter sind oder eine bestimmte Altersgrenze nach Studienabschluss überschreiten würden, wenn Sie nicht sofort zugelassen werden (z.B. Beamtenverhältnis).
- Sie zu einem früheren Zeitpunkt für den Studiengang zugelassen wurden und den Studienplatz nicht angenommen haben (aus welchen Gründen auch immer).
Nachteilsausgleich
Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn nachweislich besondere Umstände Sie daran gehindert haben,
- einen besseren Notendurchschnitt oder
- eine längere Wartezeit
in Bezug auf Ihre Hochschulzugangsberechtigung zu erreichen. Diese Umstände dürfen Sie nicht selbst zu vertreten haben.
Reichen Sie mit den üblichen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist folgende zusätzliche Unterlagen ein:
- für die Verbesserung der Durchschnittsnote:
- Antrag auf Nachteilsausgleich — Durchschnittsnote, der Ihnen bei Beantragung in der Online-Bewerbung im Bewerberportal zur Verfügung gestellt wird
- die letzten beiden Zeugnisse vor Eintritt des leistungsbeeinträchtigenden Ereignisses und alle darauf folgenden Zeugnisse
- Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrkräfte) oder — falls dies nicht möglich ist — Gutachten eines pädagogisch-psychologischen Sachverständigen
- für die Verbesserung der Wartezeit:
- Antrag auf Nachteilsausgleich, der Ihnen bei Beantragung in der Online-Bewerbung im Bewerberportal zur Verfügung gestellt wird
- Bescheinigung der Schule über den Grund und die Dauer der Verzögerung beim Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
- ggf. sonstige Belege, mit denen Sie den Härtegrund nachweisen können
Beim Nachteilsausgleich wird der tatsächlich erwiesene Nachteil ausgeglichen. Der Rangplatz, den Sie mit dem verbesserten Notendurchschnitt oder der längeren Wartezeit erreichen, kann immer noch unter den Zulassungsbeschränkungen Ihres Wunsch-Studiengangs liegen. Ein Nachteilsausgleich führt also nicht automatisch zu einer Zulassung.