Wechsel von Studiengang oder Hochschule

Seiteninhalt

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester

Wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren, wird auf Basis Ihrer Bewerbung geprüft,

  • in welchem Umfang Ihre bisherigen Studienleistungen auf Ihren Wunsch-Studiengang an der HTW Berlin angerechnet werden können. Dazu reichen Sie Nachweise ein.
  • in welches Fachsemester Ihres Wunsch-Studiengangs Sie eingestuft werden.

Die Anrechnung von Studienleistungen an der HTW Berlin erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Hochschulordnung (§ 18, Anlage 3) sowie der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (§ 29, § 30).

In welchen Studiengängen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben können, erkennen Sie in der Online-Bewerbung der HTW Berlin. Nur wenn dort für den jeweiligen Studiengang höhere Fachsemester zur Auswahl gestellt werden, können Sie sich darauf bewerben.
Die Einstufung wird an der HTW Berlin anhand der eingereichten Unterlagen geprüft:

  • In gleichlautenden Studiengängen werden die Fachsemester fortgezählt.
  • In verwandten Studiengängen sind die erworbenen Leistungspunkte maßgeblich dafür, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.

Mit einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester, erhöhen sich die Chancen auf eine Zulassung an der HTW Berlin. In vielen Studiengängen gibt es in den höheren Fachsemestern mehr freie Plätze als Bewerbungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch für Studiengänge mit Eignungsprüfung über das Bewerbungsportal der HTW Berlin innerhalb der Bewerbungszeiträume zu bewerben haben, wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren und sich für ein höheres Fachsemester interessieren. Die Informationen zur Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.

Was wird angerechnet?

Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, werden anerkannt, wenn sie

  • an einer staatlich anerkannten Hochschule erbracht wurden und
  • in der Qualität, dem Niveau, den Lernergebnissen, dem Umfang und dem Profil keine wesentlichen Unterschiede aufweisen.

Der zuständige Fachprüfer bzw. Modulkoordinator Ihres Wunsch-Studiengangs prüft die Gleichwertigkeit aller

  • positiven Leistungen,
  • negativen Leistungen (Note 5,0) und
  • Prüfungsversuche.

Seine Stellungnahme bildet die Grundlage für die Entscheidung des Prüfungsausschusses.

Anrechenbar sind

  • als gleichwertig festgestellte Leistungen,
  • ausländische Leistungen auf Hochschulniveau,
  • fachsprachliche Fremdsprachenmodule.

Nicht anrechenbar sind

  • als nicht gleichwertig festgestellte Leistungen,
  • einzelne Units (denn nur ganze Module werden angerechnet).

Bitte beachten Sie, dass Leistungen, die Teil Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sind, nicht anrechenbar sind.

Kann ich auf die Anrechnung verzichten?

Prinzipiell wird jede erbrachte Studien- oder Prüfungsleistung sowie jeder Prüfungsversuch angerechnet, selbst bei vermeintlich "artfremden Studiengängen". Sie können also das Studium nicht von vorn beginnen oder Ihre Noten verbessern. Auf eine Anrechnung verzichten können Sie bei, z.B.:

  • unbenoteten Leistungsnachweisen. - Hier ist dies auch ratsam, weil das jeweilige Fach andernfalls mit der Note 4,0 angerechnet wird.

Die Verzichtserklärung mit Angabe der betreffenden Fächer ist bis zum Bewerbungsschluss mit den Leistungsnachweisen einzureichen.

Ich habe weder erbrachte Leistungen noch angemeldete Prüfungen

  • Wenn Sie keine Prüfungsleistungen erbracht haben und/oder
  • wenn keine angemeldeten Prüfungen ausstehen,

ist bis zum Bewerbungsschluss eine entsprechende Bestätigung vom Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule einzureichen.