Erforderliche Nachweise
Reichen Sie sämtliche nachfolgend genannten Unterlagen digital ein. Links, z.B. zu Modulhandbüchern, werden nicht akzeptiert.
Seiteninhalt
Gesamtnotenübersicht (Notenspiegel)
- mit aktuellem Ausstellungsdatum
- durch das Studierendenservice-Management / die Prüfungsverwaltung Ihrer Hochschule(n) mit Stempel und Unterschrift bestätigt
- mit allen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, sowohl den bestandenen als auch den nicht bestandenen
- mit allen angemeldeten Prüfungen
- ggf. zusätzlich Vordiplomzeugnis, sofern nicht bereits auf der Notenübersicht als bestanden erkennbar
Wichtige Hinweise:
- Einzelne "Scheine" anstelle einer Gesamtnotenübersicht sind nicht ausreichend.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung offene bzw. als angemeldet gekennzeichnete Prüfungsleistungen sind im Ergebnis unverzüglich nachzureichen.
- Wurden keinerlei Studienleistungen erbracht, so ist eine schriftliche Bestätigung hierüber mit Stempel und Unterschrift der Prüfungsverwaltung einzureichen.
- Wurden keinerlei Prüfungen angemeldet, so ist eine schriftliche Bestätigung hierüber mit Stempel und Unterschrift der Prüfungsverwaltung einzureichen.
Nachweis des aktuellen Fachsemesters
für jeden einzelnen Studiengang, in dem Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Gewöhnlich ist diese Angabe in der Gesamtnotenübersicht enthalten. Ist dies nicht der Fall, kann dieser Nachweis zum Beispiel in Form einer aktuellen Immatrikulations- oder der Exmatrikulationsbescheingung erfolgen, auf der das Fachsemester ausgewiesen ist.
Bitte beachten Sie: In Deutschland gibt es zwei Kategorien, in denen Ihre Studienzeiten gezählt werden: Fachsemester und Hochschulsemester.
- Fachsemester sind alle Semester, die in einem bestimmten Studiengang absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet. Die Anzahl der Fachsemester kann der Anzahl der Hochschulsemester entsprechen; dies ist aber nicht immer der Fall.
- Hochschulsemester sind unabhängig vom jeweiligen Studiengang sämtliche Semester, in denen Sie an deutschen Hochschulen immatrikuliert waren oder sind, inklusive Urlaubssemester.
Kurzbeschreibungen der Lehr-/Stoffinhalte im Fall einer Immatrikulation
- für jedes auf der Gesamtnotenübersicht aufgeführte Fach - unabhängig davon, ob bestanden, nicht bestanden oder angemeldet (!)
- können von den Internetseiten Ihrer Hochschule(n), aus Vorlesungsverzeichnissen, Lehrskripten oder Modulhandbüchern stammen
- Selbst geschriebene Stoffinhalte werden nur in begründeten Einzelfällen anerkannt. Bitte Erklärung Ihrer Hochschule beifügen, warum ein Ausdruck oder die Kopie offizieller Inhaltsbeschreibungen nicht möglich war/ist.
- Links auf Internetseiten oder ganze Modulhandbücher werden nicht berücksichtigt. Bitte senden Sie nur Modulbeschreibungen von bestandenen, angemeldeten oder (endgültig) nicht bestandenen Prüfungen
Nachweis über Semesterwochenstunden oder Leistungspunkte
Gewöhnlich ist diese Angabe in der jeweiligen Modulbeschreibung, im Curriculum des Studiengangs oder in der Gesamtnotenübersicht enthalten. Ist dies nicht der Fall, so ist zuätzlich zu den oben genannten Nachweisen eine gesonderte tabellarische Übersicht hierzu einzureichen.
Nachweis sämtlicher bisheriger Studienzeiten
Gewöhnlich ist diese Angabe in der jeweiligen Exmatrikulationsbescheinigung enthalten.Der Nachweis kann aber auch durch eine gesonderte Studienzeitbescheinigung der jeweiligen Hochschule erbracht werden.
Hinweis für Nachweise ausländischer Studienergebnisse
Die oben genannten Unterlagen werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert. Unterlagen in anderen Fremdsprachen sind mit beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung einzureichen. Möchten Sie Studienleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen, senden Sie uns bitte vorab eine E-Mail an den Studierendenservice.