Nachrückverfahren
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Studienplätze, die von zugelassenen Bewerbern und Bewerberinnen nicht angenommen oder zurückgegeben werden, werden neu vergeben.
Für Masterstudiengänge finden hochschuleigene Nachrückverfahren statt.
Für Bachelorstudiengänge werden freie Studienplätze im koodinierten Nachrückverfahren des DoSV angezeigt. Die Registrierung für das koodinierte Nachrückverfahren erfolgt im Portal von Hochschulstart.
Koordiniertes Nachrückverfahren für Bachelorstudiengänge im DoSV
Im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) werden die nicht angenommenen Studienplätze kontinuierlich neu vergeben. Sollten nach Abschluss der Koordinierungsphase noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen, können Sie sich für die Vergabe dieser Plätze im Portal des DoSV registrieren.
Nachrückverfahren für Masterstudiengänge
Am Nachrückverfahren nehmen ausschließlich abgelehnte Bewerber teil.
Das Nachrückverfahren kann bis nach Semesterbeginn andauern. Nur wenn Ihnen tatsächlich ein Studienplatz angeboten werden kann, erhalten Sie einen entsprechenden Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal.
Wenn Sie nicht zugelassen werden, erhalten Sie keine Information.