Zusammengesetzte Fachochschulreife
Sie haben Zeugnisse, die nicht explizit die Fachhochschulreife (FHR) bescheinigen oder nur den schulischen Teil davon? Sie können zusätzlich Zeiten von Praktikum/Berufsausbildung/freiwilligem Dienst nachweisen? Diese Zeugnisse und Nachweise können Sie als FHR anerkennen lassen, um in Berlin mit einem Studium zu beginnen.
Für die Zulassung ausschlaggebend ist das Abschlussdatum des jeweils letzten Teils der FHR. Beachten Sie das unbedingt beim Ausfüllen Ihres Bewerbungsantrags.
Zur Bewerbung bzw. Immatrikulation einzureichen sind unter diesen Voraussetzungen
- das vollständige Zeugnis über den schulischen Teil der FHR und
- der Nachweis über den praktischen Teil der FHR und
- die Bescheinigung über die Anerkennung dieser Nachweise als FHR sowie
- ggf. weitere in dieser Bescheinigung genannte Nachweise (z. B. Abgangszeugnis)
Die Bescheinigung über die Anerkennung der FHR ist bei der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu beantragen. Dort finden Sie auch viele weitere wichtige Hinweise zum Thema.