Sprachangebot

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Fremdsprachenausbildung in allen Studiengängen

In allen Bachelorstudiengängen an der HTW Berlin belegen Sie eine erste Fremdsprache mit fachsprachlicher Vertiefung als Wahl-Pflichtfach. In den Masterstudiengängen wird diese Option i.d.R. als Wahlmöglichkeit angeboten. Die Voraussetzungen und das zu erreichende Abschlussniveau für das Bachelor- oder Master-Studium sind in der Studienordnung Ihres Studiengangs festgeschrieben. Dort können Sie nachlesen,

  • welche Varianten der Sprachausbildung zur Wahl stehen — in der Regel sind es drei Alternativen: erste Fremdsprache + AWE-Module, erste Fremdsprache + zweite Fremdsprache, erste Fremdsprache vertieft,
  • wie sich die Sprachmodule auf die Semester verteilen.

Übersicht zu den Studienordnungen inkl. Seitenangabe zur Variantenwahl in der Sprachausbildung.

Semesterbegleitende Sprachkurse

Das jeweils aktuelle Kursangebot in den Fremdsprachen wird Ihnen zwei Wochen vor Semesterbeginn in LSF angezeigt. Dort nehmen Sie die Belegung Ihrer Fremdsprachenkurse vor.

Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit

In Ergänzung zur studienbegleitenden Sprachausbildung können Sie in der vorlesungsfreien Zeit Intensivkurse besuchen:

  • Brücken- und Reaktivierungskurse (ohne Prüfung) zur Erreichung des erforderlichen Eingangsniveaus für die fachsprachliche Ausbildung
  • Intensivkurse mit Prüfungsabschluss als Äquivalent zu semesterbegleitenden Kursen
  • Deutsch-Kurse (ohne Prüfung) für Austauschstudierende vor Semesterbeginn

Das Intensivkursangebot wird i.d.R. ab Mitte Juli für die Sommersemester und ab Mitte Dezember für die Wintersemester veröffentlicht.

Der nächste Englischintensivkurs zur Vorbereitung auf den TOEIC L&R-Test findet voraussichtlich im Mai/Juni 2024 statt.

 

 

Anerkennung von Sprachnachweisen

Wenn Sie sich zu Beginn Ihres Studiums an der HTW Berlin zuvor erworbene Sprachnachweise anrechnen lassen möchten, stellen Sie innerhalb der Belegfrist des ersten Studiensemesters einen entsprechenden Antrag auf Anrechnung beim Studierenden-Management. Dieser Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Zentraleinrichtung Fremdsprachen weitergeleitet. Wollen Sie sich später erworbene Sprachnachweise anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an Dr. Katrin Schuy.