Exmatrikulation
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Vorzeitige Exmatrikulation auf eigenen Antrag
Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen oder abbrechen möchten, senden Sie einen Antrag auf Exmatrikulation per E-Mail von Ihrem HTW-Account an das Studierenden-Service-Center. Das Antragsformular finden Sie im LSF-Portal.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Wirksam wird die beantragte Exmatrikulation
- frühestens zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags,
- spätestens zum Ende des laufenden Semesters.
Nach Rückgabe Ihrer HTW StudentCard (HSC) sendet Ihnen der Studierendenservice die Bescheinigungen über die Exmatrikulation.
Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss
Sie haben Ihre Abschlussprüfung bestanden?
Herzlichen Glückwunsch!
- Senden Sie dem Studierendenservice Ihren Antrag auf Exmatrikulation, falls Sie sofort einen Nachweis über die Beendigung Ihres Studiums benötigen. Denn die Erstellung der Abschlussdokumente dauert einige Wochen. Zusammen mit Ihrem Antrag senden Sie uns Ihre vorläufige Abschlussbescheinigung sowie ein Foto Ihrer zerschnittenen aber erkennbaren StudentCard.
Exmatrikulation von Amts wegen
Sie werden ohne eigenen Antrag exmatrikuliert, wenn Sie
- sich nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet haben,
- Studien- und Prüfungsleistungen oder die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben,
- Ihre Abschlussprüfung (schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium) bestanden haben. Am Tag, an dem Sie das Kolloquium bestehen, haben Sie Ihr Studium an der HTW Berlin erfolgreich abgeschlossen. Die Exmatrikulation erfolgt automatisch. Die Prüfungsverwaltung informiert Sie, wann Sie Ihre Zeugnis- und Abschlussdokumente, Ihre offizielle Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Rentenversicherung abholen können.
Rückgabe des Studierendenausweises
Die HTW StudentCard (HSC) gibt es nur für immatrikulierte Studierende. Mit der Exmatrikulation endet Ihr Studierendenstatus und damit auch die Berechtigung zum Besitz der HSC. Die HSC ist dann von sämtlichen Guthaben zu leeren und unverzüglich an den Studierendenservice der HTW Berlin zurück zu geben.
In Ausnahmefällen akzeptiert der Studierendenservice einen Nachweis der Vernichtung der HSC in Form eines Fotos der zerschnittenen aber erkennbaren StudentCard, das Sie Ihrer E-Mail mit dem Antrag bitte unaufgefordert beifügen.
Bitte beachten
- Wenn Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren lassen, haben Sie auch nach Ihrer Exmatrikulation einen Prüfungsanspruch. Sie können also sowohl Prüfungen erstmals ablegen als auch wiederholen.
- Gleiches gilt fürs Studium im Abschlusssemester (ausgenommen Public und Nonprofit-Management): Wenn Sie im aktuell laufenden Semester Ihre Abschlussarbeit eingereicht haben und im Folgesemester nur noch das Kolloquium aussteht, können Sie auf die Rückmeldung für das Folgesemester verzichten. Auch wenn Sie dann exmatrikuliert sind, können Sie das Kolloquium absolvieren.
- Mit der Exmatrikulation endet Ihr Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Studierendenstatus. Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, haben Sie jedoch noch einen weiteren Monat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse. Setzen Sie sich nach Ihrer Exmatrikulation bitte zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
- Falls Sie BAföG erhalten, informieren Sie das Amt für Ausbildungsförderung umgehend über Ihre Exmatrikulation.
- Bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn ist die Erstattung des Semesterbeitrags möglich.
- Bei Exmatrikulation nach Semesterbeginn ist die anteilige Erstattung des Semestertickets möglich.