Teilzeitstudium
Das Studium an der HTW Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es können aber Umstände eintreten, die Sie daran hindern, das volle Semesterprogramm zu absolvieren. Dann können Sie eine Teilzeitimmatrikulation wählen, d.h. pro Semester weniger Lehrveranstaltungen besuchen und damit den Vollzeitstudiengang zeitlich strecken. Ein Teilzeitstudium ermöglicht die Vereinbarkeit von Studium und Arbeit bzw. Studium und Familie. Für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten kann ein Teilzeitstudium im Einzelfall ebenfalls eine Alternative zum Vollzeitstudium sein.
Seiteninhalt
Was bedeutet "Teilzeitstudium" genau?
- Studienzeiten, die Sie in Teilzeit absolvieren, werden auf die Regelstudienzeit angerechnet.
- Teilzeitsemester zählen als ganze Hochschulsemester und halbe Fachsemester.
- Sie zahlen den Semesterbeitrag in voller Höhe.
- Eine Befreiung vom Semesterticket aufgrund des Teilzeitstudiums ist nicht möglich. Infos zu den Gründen für eine Befreiung vom Semesterticket finden Sie auf der AStA-Webseite.
Was unterscheidet ein Teilzeitstudium von einem berufsbegleitenden Studium?
Im Teilzeitstudium reduziert sich für Sie die Anzahl der Lehrveranstaltungen, die zeitlichen Termine bleiben davon unberührt. Dagegen sind im berufsbegleitenden Studium die Vorlesungszeiten an die Berufstätigkeit der Studierenden angepasst und finden eher am Abend oder am Wochenende statt. Ein Zusammenhang von Beruf und Studium ist aber nicht zwingend.
Wie können Sie ein Teilzeitstudium beantragen?
Zunächst sollten Sie sich in der Studienberatung über das Teilzeitstudium und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informieren. Sie erhalten dort auch Unterstützung bei der Frage, ob diese Entscheidung in Ihrer persönlichen Situation die richtige ist. Das Antragsformular aus dem LSF senden Sie bitte fristgerecht per E-Mail von Ihrem HTW-Account an das Studierenden-Service-Center. Im Antrag auf ein Teilzeitstudium müssen Sie keine Gründe angeben.
Wie lange können Sie in Teilzeit studieren?
Wenn Sie nicht länger in Teilzeit studieren möchten, senden Sie den Widerruf bitte fristgerecht per E-Mail von Ihrem HTW-Account an das Studierenden-Service-Center. Das Formular finden Sie ebenfalls im LSF.
Wie läuft das Teilzeitstudium ab?
- Während des Teilzeitstudiums stellen Sie Ihren Studienplan eigenständig zusammen. Bei Fragen zur Belegung wenden Sie sich an Ihre Fachbereichsverwaltung.
- Das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot kann im Teilzeitstudium weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht jedoch nicht. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Studienfachberatung Ihres Studiengangs, um ggf. den Stundenplan für Ihr Teilzeitstudium abzustimmen.
- Auch das Abschlusssemester können Sie in Teilzeit absolvieren. Das Teilzeitstudium hat jedoch keine Auswirkung auf die Länge der Bearbeitungszeit von Prüfungen, insbesondere von Abschlussarbeiten.
Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf ein Teilzeitstudium?
Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außeruniversitärer Stellen haben, die Sie in Anspruch nehmen, unter anderem BAföG, Kindergeld, Wohnberechtigungen. Es ergeben sich außerdem möglicherweise auch Konsequenzen in Hinblick auf Steuern, Krankenversicherung und anderes.
- Teilzeitstudierende sind nicht BaföG-berechtigt
- Mit dem Wegfall des BAföG-Anspruchs besteht grundsätzlich ein Wohngeldanspruch.
- In besonderen Lebenslagen ist für Teilzeitstudierende ausnahmsweise der Bezug von Bürgergeld möglich, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Vereinbarkeit von Teilzeitstudium mit Stipendien und Studienkrediten muss individuell abgeklärt werden.
- Studierende mit einer "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken" informieren sich bitte vorab beim Landesamt für Einwanderung oder bei Gernot Welschhoff (International Degree-Seeking Students).
Bitte klären Sie die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf die angegebenen Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab. Die Sozialberatung des StudierendenWERKs Berlin berät ausführlich und individuell zu Fragen der Studienfinanzierung und des Lebensunterhalts.
Wer hilft weiter?
- Individuelle Beratung zur Studienorientierung und Studienorganisation: Studienberatung
- Anträge und prüfungsrechtliche Fragen: Studierenden-Management
- Fragen zur konkreten Studienplanung im Studiengang und zu Ihrer Stundenplangestaltung: Studienfachberatung Ihres Studiengangs
- Studierende mit einer Beeinträchtigung: Behindertenbeauftragte der HTW Berlin
- Studierende, die Kinder oder Angehörige pflegen: Familienbüro der HTW Berlin
- Verwaltungstechnische Fragen: Studierendenservice
- International Degree-Seeking Students: Gernot Welschhoff
- Sozialrechtliche Leistungen für Studierende: Sozialberatung des StudierendenWERKs Berlin