AWE-Module

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Pflicht- und Wahlmodule

Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsmodule (AWE-Module) vermitteln überfachliche Kompetenzen. Es gibt

  • AWE-Pflichtmodule (P) und
  • AWE-Wahlmodule bzw. AWE-Wahlpflichtmodule (WP), die sich wiederum unterscheiden in

Varianten

Alle Bachelor-Studierenden müssen im Laufe ihres Studiums mindestens eine Fremdsprache belegen. Je nach gewählter Variante können Studierende zusätzlich eine zweite Fremdsprache oder AWE-Module belegen. Die Variante wird bereits mit der ersten Prüfungsanmeldung festgelegt. Es ist deshalb wichtig, sich bis zur Prüfungsanmeldung gut zu überlegen, welche Variante gewählt wird.

Internationale Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in einer anderen Sprache als Deutsch erhalten habben, haben die Möglihkeit Deutsch als Fremdsprache zu wählen.

In der Studienordnung Ihres Studiengangs ist geregelt, zwischen welchen Varianten Sie sich entscheiden können:

  • Variante 1: Fremdsprache (Fachsprachenniveau) und nicht-sprachliche Module. Für die nicht-sprachlichen Module können Sie aus dem AWE-Angebot der Fachbereiche wählen. Es gelten folgende Einschränkungen:
    • Im gewählten AWE-Modul dürfen keine Lehrinhalte vermittelt werden, die der fachvertiefenden Ausbildung in Ihrem Studiengang dienen.
    • AWE-Module mit begrenzter Teilnehmerzahl können sie nur belegen, wenn noch Plätze frei sind.
  • Variante 2: 1. Fremdsprache (Fachsprachenniveau) und 2. Fremdsprache (i.d.R. ab Grundstufe).
  • Variante 3: Vertiefende 1. Fremdsprache (Fachsprachenniveau und Oberstufe).

Achtung: Beachten Sie bitte in den Fachbereichen 1 und 2, dass hier die Variante 2 die Vertiefende 1. Fremdsprache und die Variante 3 die 1. und 2. Fremdsprache ist.

Anerkennung von AWE-Modulen

Falls in den Kursinformationen keine Angaben zur Anerkennung gemacht werden, beachten Sie bitte: Der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs entscheidet, ob ein AWE-Modul aus einem anderen Fachbereich anerkannt wird.