Anmeldung zur Prüfung

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Anmeldepflicht

Bevor Sie im Präsenzstudium  eine Prüfung ablegen dürfen, müssen Sie sich zuvor im LSF dafür anmelden. Eine Anmeldepflicht besteht bei

  • allen Prüfungsformen (z.B. Klausuren, Referaten, Hausarbeiten, Projekt- oder Näharbeiten).
  • benoteten und undifferenziert bewerteten Leistungsnachweisen.

Prüfungs- und Anmeldezeiträume

In welchem der zwei Prüfungszeiträume im Wintersemester 2024/25 Sie sich anmelden, können Sie selbst entscheiden. Sie können nur den ersten oder nur den zweiten Zeitraum für das Ablegen einer Prüfung wählen, oder auch beide Prüfungszeiträume. 

1. Prüfungszeitraum
  • Anmeldezeitraum: 16.12. bis 20.12.2024
  • und 06.01.2025 bis 10.01.2025 (Ausschlussfrist)
  • Prüfungszeitraum: 20.01.2025 bis 08.02.2025
2. Prüfungszeitraum
  • Anmeldezeitraum: 03.03. bis 11.03.2025 (Ausschlussfrist)
  • Prüfungszeitraum: 24.03. bis 05.04.2025

Online-Anmeldung über LSF

  • Für Prüfungen melden Sie sich stets online über das LSF-Portal während der Anmeldezeiträume  an.
  • Die Online-Anmeldung ist verbindlich: Nach Ende des Anmeldezeitraums haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich zu einer Prüfung anzumelden bzw. sich von einer Prüfung abzumelden.
  • Bei Modulprüfungen mit mehreren Teilprüfungen werden immer alle Prüfungen in einem Zeitraum angemeldet.
  • Bitte kontrollieren Sie frühzeitig, ob Ihr HTW-Account funktioniert und ob Sie sich für alle Prüfungen richtig angemeldet bzw. abgemeldet haben. Sollten Sie sich nicht einloggen können, stellen Sie einen Wiederherstellungsauftrag. Um den Stand Ihrer Prüfungen zu prüfen, gehen Sie in LSF auf "Angemeldete Prüfungen". Bei Unstimmigkeiten setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem zuständigen Team im Studierenden-Management in Verbindung.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Prüfungsanmeldung in LSF finden Sie auf den Seiten des Hochschulrechenzentrums.

Schriftliche Anmeldung

Wenn für Ihre Prüfungsordnung keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten werden, können Sie sich nicht online im LSF für Prüfungen anmelden. Dies trifft zu, wenn Sie in Studienverzug geraten sind.

Reichen Sie das Formular zur Prüfungsanmeldung [PDF] schriftlich bei Ihrem zuständigen Team im Studierenden-Management der Abteilung Studierendenservice ein ein. Es gelten dieselben Anmeldezeiträume wie bei der Online-Anmeldung über LSF.

Versäumte Anmeldung

Bei den Fristen zur Prüfungsanmeldung handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet: Eine verspätete Anmeldung ist ausgeschlossen. Nur wenn Sie selbst das Fristversäumnis nicht zu vertreten haben, reichen Sie unverzüglich bei der zuständigen Mitarbeiterin in der Prüfungsverwaltung eine formlose Prüfungsanmeldung mit folgenden Angaben ein:

  • Benennung und Nachweis der Gründe für das Fristversäumnis,
  • Lehrveranstaltungs- bzw. Prüfungsnummer,
  • Bezeichnung der Prüfung (Modulbezeichnung),
  • Dozent_in,
  • Prüfungstermin,
  • eigenhändige Unterschrift.

Falls Sie versäumt haben, sich zum 1. Prüfungszeitraum anzumelden, nutzen Sie den 2. Prüfungszeitraum.

Fremdsprachen / Variantenauswahl

Wählen Sie aus den verschiedenen Fremdsprachenvarianten bewusst die für Sie passende aus. Nach der Anmeldung lässt sich die gewählte Variante nur noch bedingt und nur nach Rücksprache mit der Bearbeiterin in der Prüfungsverwaltung ändern. Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung sieht vor, dass bestandene Fremdsprachenkurse nicht ausgetauscht werden dürfen, auch nicht auf einem höheren Sprachniveau.

Prüfungsanmeldung bei Studiengängen des ZbwS

Für alle Veranstaltungen, die Sie belegt haben, sind Sie automatisch für den 1. und 2. Prüfungszeitraum angemeldet.

Regelungen für ConREM und Landschaftsarchäologie

  • Beim Master-Studiengang Construction and Real Estate Management erfolgt die Prüfungsanmeldung für alle Module von Amts wegen. Sie können sich also nicht über LSF anmelden.
  • Beim Master-Studiengang Landschaftsarchäologie melden Sie sich bitte nur für Prüfungen in AWE-Modulen in LSF an. Für alle anderen Module werden Sie automatisch angemeldet.