Änderungsmeldung
Bitte teilen Sie der HTW Berlin Änderungen umgehend mit, damit Ihnen z.B. wichtige Bescheide zugestellt werden können und keine falschen Bescheinigungen oder Zeugnisse ausgestellt werden. Anderenfalls können Kosten für Ersatzausstellungen anfallen oder Sie verpassen wichtige Fristen.
- Wenn sich Ihr Name und/oder Familienstand ändert, nutzen Sie bitte das Ticketsystem des Studierendenservice. Den entsprechenden Nachweis (z.B. Heiratsurkunde) senden Sie dann — unter Angabe Ihres Studiengangs und Ihrer Matrikelnummer — per E-Mail an den Studierendenservice.
- Wenn sich Ihre Wohnadresse ändert, passen Sie diese bitte eigenständig im LSF-Portal unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten ändern" an.
- Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche, nicht-binäre (TIN) Studierende können auf Wunsch schon vor einer Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister bzw. vor einer etwaigen standesamtlich festgestellten Namensänderung den Geschlechtseintrag und den neu gewählten Vornamen in den Datenbanken der HTW Berlin ändern lassen. Hierzu schicken Sie einfach eine E-Mail oder ein formloses Schreiben an das Studierenden-Service-Center. Bitte fügen Sie als Nachweis z.B. die Kopie Ihres DGTI-Ergänzungsausweises oder die Bestätigung Ihres zuständigen Standesamts, dass ein entsprechender Antrag gemäß SBGG (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag) gestellt wurde, bei. Bitte teilen Sie uns auch mit, mit welchem Pronomen Sie angesprochen werden möchten. Im Bedarfsfall kann eine Kostenübernahme des DGTI-Ergänzungsausweises beim AStA beantragt werden. Den Antrag richten Sie per Mail an asta@students-htw.de.
- Bereits ausgestellte Zeugnisse/Abschlussdokumente werden bei Änderungen des Geschlechtseintrags und Vornamens aufgrund des SBGG (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag) auf formlosen Antrag an das Studierenden-Service-Center auch nachträglich neu erteilt. Im neu auszustellenden Dokument werden lediglich Vornamen und Geschlecht sowie ggf. Anrede und grammatikalische Formen (männlich/weiblich/geschlechtsneutral) angepasst. Das Zeugnis bleibt im Übrigen gegenüber dem Original unverändert auch in Bezug auf das Ausstellungsdatum und enthält keinen Hinweis darauf, dass es sich um eine Neuausstellung handelt. Im Gegenzug wird das Originalzeugnis eingezogen.
- Alle anderen Änderungen melden Sie per E-Mail an das Studierenden-Service-Center. Geben Sie dabei Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer an und senden Sie ggf. einen entsprechenden Nachweis mit.